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Steckdosenleisten im Büro: Regeln, Prüfpflicht und Verantwortung

Aktualisiert am 2. Oktober 2026 · Redaktion mehrfachsteckdose.net

Steckdosenleisten im Büro sind ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel und müssen wie jedes andere Elektrogerät regelmäßig geprüft werden. Der Arbeitgeber legt die Prüffristen über die Gefährdungsbeurteilung fest, als Richtwert nennt die DGUV sechs Monate, im Büro sind bei niedriger Fehlerquote bis zu zwei Jahre möglich. Hintereinander gesteckte Leisten, beschädigte Kabel und Stolperfallen gelten als Mängel, die abgestellt werden müssen.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
BetrSichV, DGUV V3
Richtwert Prüfung
6 Monate
Büro, max.
2 Jahre
Kaskadieren
nicht zulässig
Inhalt
  1. Welche Regeln gelten?
  2. Prüffristen und wer prüfen darf
  3. Kaskadierung und typische Mängel
  4. Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten
  5. Gute Praxis am Schreibtisch

Welche Regeln gelten?

Im Betrieb gelten strengere Maßstäbe als zu Hause. Das zeigt sich besonders beim Thema Mehrfachsteckdose in Mehrfachsteckdose: Was privat nur unvernünftig ist, ist am Arbeitsplatz ein Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten. Die wichtigsten Grundlagen:

RegelwerkInhalt für Steckdosenleisten
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Arbeitsmittel müssen sicher sein, Art, Umfang und Fristen der Prüfung legt der Arbeitgeber fest
TRBS 1201Technische Regel zu Prüfungen von Arbeitsmitteln
DGUV Vorschrift 3Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, mit Richtwerten für Prüffristen
DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)Normen für die Durchführung der Prüfung, Nachfolger der früheren DIN VDE 0701-0702
Arbeitsstättenverordnung mit Technischen Regeln (ASR)Verkehrswege frei von Stolperstellen

Prüffristen und wer prüfen darf

Steckdosenleisten, Verlängerungen und Kabeltrommeln zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 nennt für sie einen Richtwert von sechs Monaten. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 Prozent, kann der Arbeitgeber die Frist verlängern – in Büros und ähnlichen Bereichen auf höchstens zwei Jahre, in Werkstätten auf höchstens ein Jahr. Auf Baustellen gelten kürzere Fristen.

Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Prüfung umfasst Sichtprüfung, Messung von Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand sowie eine Funktionsprüfung. Nach bestandener Prüfung erhält die Leiste meist eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin.

Die Ergebnisse werden dokumentiert, meist in einem Prüfprotokoll oder einer Prüfsoftware mit Inventarnummer pro Leiste. Diese Dokumentation ist wichtig, wenn nach einem Schaden die Berufsgenossenschaft oder der Sachversicherer nachfragt. Fällt eine Leiste durch, wird sie gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen. Eine Reparatur lohnt sich bei Steckdosenleisten praktisch nie, sie werden ersetzt und als Elektroschrott entsorgt.

Die Fristen sind keine starre Vorgabe, sondern Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Werden Leisten stark beansprucht, etwa in Schulungsräumen mit häufigem Umstecken oder in Lagerbereichen, kann eine kürzere Frist nötig sein als im ruhigen Einzelbüro.

Wichtig: Auch private Geräte, die Beschäftigte mitbringen – Kaffeemaschine, Ventilator, Ladegeräte, eigene Steckdosenleisten –, sind Teil der elektrischen Betriebsmittel am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss regeln, ob sie erlaubt sind, und sie gegebenenfalls in die Prüfung einbeziehen.

Kaskadierung und typische Mängel

Die DGUV rät in ihren Informationen davon ab, Mehrfachsteckdosen hintereinander zu stecken. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Prüfer werten Kaskaden deshalb regelmäßig als Mangel. Die technischen Gründe erklärt Mehrfachsteckdosen hintereinander. Weitere häufige Befunde bei Begehungen:

  • Leisten mit gebrochenem Gehäuse, losen Steckdosen oder geknicktem Kabel.
  • Kabel quer über Laufwege oder unter Teppichen.
  • Wasserkocher, Heizlüfter und Kaffeemaschine an derselben Leiste in der Teeküche. Warum das riskant ist, steht unter Wasserkocher an der Mehrfachsteckdose und Heizlüfter an der Mehrfachsteckdose.
  • Leisten ohne Prüfzeichen oder mit abgelaufener Prüfplakette.
  • Leisten, die frei an den Kabeln unter dem Tisch hängen und von schweren Netzteilen nach unten gezogen werden.

Wie viel Last an einer Leiste verantwortbar ist, lässt sich mit dem Belastungsrechner schnell abschätzen.

Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten

ArbeitgeberBeschäftigte
Gefährdungsbeurteilung erstellen und Prüffristen festlegenLeiste und Kabel vor der Benutzung auf sichtbare Schäden prüfen
Geeignete Leisten in ausreichender Zahl bereitstellenKeine Leisten hintereinander stecken
Prüfungen veranlassen und dokumentierenMängel sofort melden und defekte Leisten nicht weiter nutzen
Regeln für private Geräte festlegenPrivate Geräte nur nach Absprache anschließen
Beschäftigte unterweisenLeisten nicht abdecken und frei von Staub und Feuchtigkeit halten

Werden in einem Büro dauerhaft zu wenige Steckdosen festgestellt, ist die saubere Lösung nicht die nächste Leiste, sondern eine Erweiterung der Installation durch eine Elektrofachkraft, etwa mit Bodentanks, Brüstungskanälen oder zusätzlichen Wandsteckdosen. Hintergründe stehen unter Steckdosen nachrüsten statt Steckdosenleiste.

Gute Praxis am Schreibtisch

  1. Eine ausreichend große Leiste pro Arbeitsplatz, statt mehrerer kleiner. Gängige Arbeitsplätze mit Laptop, zwei Monitoren, Lampe und Ladegerät kommen mit sechs Plätzen aus.
  2. Leiste befestigen: unter der Tischplatte oder in einer Kabelwanne, damit sie nicht auf dem Boden liegt. Montageideen zeigt Steckdosenleiste unter dem Schreibtisch.
  3. Mit Schalter: Damit lassen sich alle Geräte am Feierabend vom Netz trennen.
  4. Prüfzeichen: GS- oder VDE-Zeichen und 1,5 mm² Leitungsquerschnitt.
  5. Kabelführung: Kabel entlang von Tischbeinen oder in Kabelkanälen, nicht quer über den Boden.

Für Beschäftigte: Wenn an deinem Arbeitsplatz Steckdosen fehlen, frag nach einer zusätzlichen geprüften Leiste, statt eine eigene mitzubringen. Dann ist sie Teil der regelmäßigen Prüfung, und im Schadensfall gibt es keine Diskussion über ungeprüfte Privatgeräte.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Prüfung von Steckdosenleisten im Büro?

Die Prüfung ist Teil der Arbeitgeberpflichten aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3. Die Kosten trägt daher der Arbeitgeber, nicht die Beschäftigten.

Darf ich meine eigene Steckdosenleiste im Büro benutzen?

Nur wenn der Arbeitgeber das erlaubt. Viele Betriebe verbieten private Elektrogeräte oder verlangen, dass sie vor der Nutzung geprüft werden. Frag im Zweifel die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gelten die Regeln auch im Home-Office?

Für einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz gelten Teile der Arbeitsstättenverordnung, und der Arbeitgeber muss die Gefährdung beurteilen. Bei mobiler Arbeit ist der Rahmen weniger klar geregelt. Die technischen Sicherheitsregeln für Leisten gelten aber überall gleich.